Waidgerechtes Töten einer Forelle
Setzkescher in Schleswig-Holstein?
Zusammenfassung §11 LFischG-DVO
Hälterung zur Frischhaltung des Fanges als Lebensmittel ist unter Auflagen erlaubt.
Gehälterte Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden, es sei denn es handelt sich um ein offizielles
Hegefischen mit Gewässerumsetzung.
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Durchführungsverordnung_Landesfischereig[...]
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Feedern - ein Einblick in das Wettkampfangeln
Feedern auf Brassen Teil 2